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   VG Frankfurt/Oder, 27.11.2020 - 2 K 597/18.A   

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https://dejure.org/2020,88114
VG Frankfurt/Oder, 27.11.2020 - 2 K 597/18.A (https://dejure.org/2020,88114)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 27.11.2020 - 2 K 597/18.A (https://dejure.org/2020,88114)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 27. November 2020 - 2 K 597/18.A (https://dejure.org/2020,88114)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 34a Abs 1
    Russische Föderation: Dublin: Abschiebungsandrohung bzgl. Polen rechtswidrig

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 23.10.2015 - 1 B 41.15

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsanordnung; Asylantrag; subsidiäre

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 27.11.2020 - 2 K 597/18
    werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2015 - 1 B 41/15 -, juris, Rn. 15).
  • VG Stuttgart, 12.06.2019 - 8 K 6604/18

    Zuständigkeit für den Erlass von Abschiebungsandrohungen, die im Zusammenhang mit

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 27.11.2020 - 2 K 597/18
    Demzufolge erweist sich auch das befristete Einreise- und Aufenthaltsverbot als rechtswidrig, weil es das rechtliche Schicksal der Abschiebungsandrohung teilt (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 12. Juni 2019 - 8 K 6604/18 -, juris, Rn. 32).
  • EuGH, 25.01.2018 - C-360/16

    Hasan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 27.11.2020 - 2 K 597/18
    Die Zuständigkeit Polens für die Asylanträge der Kläger zu 1. bis 5. ergibt sich bereits zwingend daraus, dass Polen dem erneuten Wiederaufnahmeersuchen der Beklagten (vgl. zum Erfordernis eines weiteren Wiederaufnahmeersuchens nach Aus- und anschließender Wiedereinreise: EuGH, Urteil vom 25. Januar 2018 - C-360/16 - , juris, Rn. 55) nach Art. 23 Dublin III-VO zugestimmt hat.
  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14

    Die zuständige Behörde hat jedenfalls bei der Abschiebung von Familien mit

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 27.11.2020 - 2 K 597/18
    Das Bundesamt hat insoweit sowohl zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse als auch der Abschiebung entgegenstehende inlandsbezogene Vollzugshindernisse zu prüfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. September 2014 - 2 BvR 1795/14 -, juris, Rn. 9).
  • BVerwG, 27.04.2016 - 1 C 22.15

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Antrag auf internationalen Schutz;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 27.11.2020 - 2 K 597/18
    Dem Gerichtsbescheid lag ein unzureichendes Verständnis der dort zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 27. April 2016 - 1 C 22/15 -, juris, Rn. 19 f.) zu Grunde.
  • BVerwG, 26.06.1984 - 9 CB 1092.81

    Zustellungsurkunde - Fehlerhaftigkeit - Berichtigung - Postzustellungsurkunde -

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 27.11.2020 - 2 K 597/18
    Diesen Anforderungen genügt es nicht, wenn die Mandatsniederlegung damit begründet wird, dass kein Kontakt mehr zur Mandantschaft bestehe, weil hiermit keine gegenüber der Mandantschaft abzugebende Kündigung des Mandatsverhältnisses nachgewiesen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1984 - 9 CB 1092/81 -, juris, Rn. 9 im Anschluss an BGH, Beschluss vom 24. November 1976 - IV ZB 20/76 -, juris, Rn. 8).
  • EuGH, 02.04.2019 - C-582/17

    H.

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 27.11.2020 - 2 K 597/18
    Nach der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs steht die Zuständigkeit des ersuchten Mitgliedstaats grundsätzlich fest, wenn er seine Zuständigkeit anerkannt hat; die Durchführung eines weiteren Verfahrens zur Bestimmung der Zuständigkeit nach Kapitel III der Verordnung durch den ersuchenden Mitgliedstaat erübrigt sich in diesem Fall (vgl. EuGH, Urteil vom 2. April 2019 - C-582/17 und C-583/17 -, juris, Rn. 67 u. 80).
  • BVerwG, 29.04.2011 - 8 B 86.10

    Empfangsbereitschaft als Zustellungsvoraussetzung für Urteilszustellung gegen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 27.11.2020 - 2 K 597/18
    Die Vorschrift setzt neben der Anzeige aber auch eine wirksame Beendigung des Mandatsverhältnisses voraus, die gegenüber dem Gericht nachzuweisen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. April 2011 - 8 B 86/10 -, juris, Rn. 5).
  • BVerwG, 13.12.1982 - 9 C 894.80

    Berücksichtigungsfähigkeit der Rüge nicht ordnungsgemäßer Ladung im Rahmen einer

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 27.11.2020 - 2 K 597/18
    Eine Ladung zur mündlichen Verhandlung, die den Prozessbevollmächtigten eines Prozessbeteiligten ordnungsgemäß zugestellt worden ist, verliert jedoch ihre Wirkung für und gegen den Prozessbeteiligten nicht dadurch, dass dem Gericht nach Ladungszustellung das Erlöschen der Prozessvollmacht angezeigt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1982 - 9 C 894/80 -, juris, Rn. 10).
  • BGH, 24.11.1976 - IV ZB 20/76

    Mandatsverhältnis - Rechtsanwalt - Vorliegen einer ordnungsgemäßen Zustellung bei

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 27.11.2020 - 2 K 597/18
    Diesen Anforderungen genügt es nicht, wenn die Mandatsniederlegung damit begründet wird, dass kein Kontakt mehr zur Mandantschaft bestehe, weil hiermit keine gegenüber der Mandantschaft abzugebende Kündigung des Mandatsverhältnisses nachgewiesen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1984 - 9 CB 1092/81 -, juris, Rn. 9 im Anschluss an BGH, Beschluss vom 24. November 1976 - IV ZB 20/76 -, juris, Rn. 8).
  • VG Ansbach, 16.04.2019 - AN 17 S 19.50331

    Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen in

  • VGH Bayern, 07.04.2016 - 20 B 14.30214

    Rechtswidrige Abschiebungsanordnung, weil nicht feststeht, dass die Abschiebung

  • VG Ansbach, 01.10.2020 - AN 18 S 19.50476

    Erfolgloser Eilantrag gegen asylrechtliche Abschiebungsanordnung nach Polen im

  • VG Lüneburg, 08.02.2019 - 8 B 201/18

    Abschiebungsverbot; aufschiebende Wirkung; Behinderung; Beistandsgemeinschaft;

  • VG Potsdam, 25.02.2015 - 6 K 1400/14

    Asylrechts (Dublin Verfahren; Italien)

  • VG Saarlouis, 28.04.2023 - 5 L 560/23

    Syrien: Dublin Italien; Antrag auf einstweiligen Rechtschutz nach § 80 Abs. 5

    Nur wenn hinreichend sicher sei, dass ein ersuchter Staat seine Verpflichtung zur (Wieder-)Aufnahme innerhalb dieses Zeitraums aufgrund der bestehenden Verhältnisse nicht erfüllen und es insoweit absehbar zu einem Zuständigkeitsübergang auf die Bundesrepublik Deutschland kommen werde, könne ein tatsächliches Vollzugshindernis im Einzelfall angenommen werden (VG Ansbach, Beschluss vom 18.03.2020 - AN 17 S 20.50116 -, juris; VG Regensburg, Urteil vom 09.02.2022 - RO 12 K 19.50820; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 27.11.2020 - VG 2 K 597/18.A).
  • VG Schwerin, 31.03.2022 - 5 B 425/22

    Russische Föderation: Dublin: keine systemischen Mängel in Polen

    Nur wenn hinreichend sicher ist, dass ein ersuchter Staat seine Verpflichtung zur (Wieder-) Aufnahme innerhalb dieses Zeitraums aufgrund der bestehenden Verhältnisse nicht erfüllen wird, kann ein tatsächliches Vollzugshindernis im Einzelfall angenommen werden (vgl. VG Ansbach, Beschluss vom 18. März 2020 - AN 17 S 20.50116 -, juris; VG Regensburg, Urteil vom 09. Februar 2022 - RO 12 K 19.50820; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 27. November 2020 - VG 2 K 597/18.A).
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